Anfahrt und Angebot kostenfrei

Kostenfreie Beratung

Baufeldräumung vom Profi – Ihr Baufeld ist frei, bevor der Bagger anrückt.

Von der ersten Motorsäge bis zur besenreinen Übergabe — aus einer Hand, mit Genehmigung, mit Entsorgungsnachweis.

Rodung

Fällung

Stubben fräsen

Abtransport

Planum

Ihr zuverlässiger Fachbetrieb

geprüft, versichert, fair

Zertifizierte Baumkletterer

Vollversichert

Festpreis vor Beginn

Saubere & schonende Arbeitsweise

Abtransport & Entsorgung

5,0 ★ Google Bewertung

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Baufeldräumung ist kein Gartenprojekt. Sie ist ein Termin im Bauzeitenplan.

 

Das Baufeld ist das erste Gewerk. Steht es, steht alles dahinter: Erdbau, Baugrube, Gründung, Rohbau, Kranstellung — und die Zwischenfinanzierung läuft trotzdem weiter.

Und anders als bei allen anderen Gewerken können Sie einen Verzug hier nicht durch mehr Kolonnen aufholen. Denn ab dem 1. März verbietet § 39 BNatSchG das Fällen und Roden von Gehölzen. Bis zum 30. September. Sieben Monate, in denen nichts geht.

  • seit2020 im Baufeld unterwegs
  • 8.000 m2 größte geräumte Fläche
  • 48 Std. bis zum schriftlichen Angebot nach dem Ortstermin
  • 10 Mio. € Betriebshaftpflicht-Deckung Nachweis liegt dem Angebot bei
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Unsere Kundenbewertungen

  • seit2018 im Baufeld unterwegs
  • 10 ha größte geräumte Fläche entspricht 100.000 m²
  • 48 Std. bis zum schriftlichen Angebot nach dem Ortstermin
  • 5 Mio. € Betriebshaftpflicht-Deckung Nachweis liegt dem Angebot bei
Rückwärts gerechnet

Die Rückwärtsrechnung, die viele zu spät machen

Baufeldräumung ist kein Gartenprojekt, sondern ein Termin im Bauzeitenplan — und einer, den Sie nicht mit mehr Kolonnen aufholen können. Ab dem 1. März verbietet § 39 BNatSchG das Fällen und Roden. Rechnen Sie deshalb vom Baubeginn rückwärts:

  1. Baubeginn März Der Erdbau rückt an Ab hier läuft alles Weitere: Baugrube, Gründung, Rohbau, Kranstellung.
  2. bis 28./29. Februar Gesetzliche Frist Rodung muss abgeschlossen sein § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September darf nicht mehr gefällt, auf den Stock gesetzt oder gerodet werden. Wer diese Frist reißt, verliert sieben Monate.
  3. Januar / Februar Ausführung Fällung, Stubben, Häckseln, Abtransport, Planum — je nach Fläche ein Tag bis mehrere Wochen.
  4. spätestens Dezember Fällantrag gestellt Bearbeitungszeit je nach Kommune 1–4 Wochen. Eine Waldumwandlungsgenehmigung dauert deutlich länger.
  5. Oktober / November Artenschutz-Vorprüfung Höhlen, Nester und Quartiere lassen sich am unbelaubten Baum am sichersten beurteilen. § 44 BNatSchG gilt ganzjährig — auch mit Baugenehmigung.
  6. Spätsommer — hier fängt es an Voranfrage: Was gilt für Ihre Fläche? Ist die Fläche rechtlich Wald? Greift eine kommunale Baumschutzsatzung? Besteht Kampfmittelverdacht? Das klären wir, bevor Sie beauftragen.

Wer im Januar anruft, hat keinen Puffer mehr. Wer im August anruft, hat die Wahl.

Fläche jetzt prüfen lassen Oder anrufen: 0174 3977924

Zuverlässig, Schnell, Fachgerecht

Unsere Baum-Dienstleistungen im Überblick

Wir unterstützen Sie bei allen Arbeiten rund um Baumpflege, Baumfällung und Baum­sicherheit – kompetent, sauber und zuverlässig.

🏚️Rodung & Baumfällung auf dem Baufeld

  • Von Einzelbäumen bis zum kompletten Gehölzbestand
  • Seilklettertechnik & Kranfällung bei enger Bebauung
  • Zielfällung mit Windenseil, Fällung Stück für Stück
  • Sicher & ohne Schäden an Nachbarbebauung und Leitungen
  • Abtransport inklusive

Stubben, Wurzeln & Planum

    • Stubbenfräsen bis Ø 120 cm
    • Wurzelteller ausbaggern
    • Flächenfräsen bis 50 cm Tiefe
    • Oberbodenabtrag, Nivellierung, Verfüllung von Senkungen
    • Tragfähiges Grobplanum für den Erdbau

Entbuschung & Forstmulchen

    • Wildwuchs, Brombeeren, Hecken, Aufwuchs — flächig statt einzeln
    • Forstmulcher und Raupenmulcher für große Flächen
    • Freischnitt von Trassen und Zufahrten
    • Auch auf verwilderten Brachen und in Hanglage

📋 Genehmigungen & Artenschutz

  • Vorprüfung: Wald, Baumschutzsatzung, Schutzgebiet, Kampfmittel
  • Fällantrag stellen wir für Sie
  • Habitatbaum- und Nestkontrolle nach § 44 BNatSchG
  • Arbeiten im gesetzlichen Fällfenster 1. Oktober bis 28. Februar

Entsorgung mit Nachweis

    • Getrennte Abfuhr nach AVV-Schlüssel
    • Wiegescheine & Entsorgerbescheinigung für Ihre Bauakte
    • Häckseln vor Ort senkt die Entsorgungsmasse — und Ihre Kosten
    • Sondertrennung bei Neophyten wie Staudenknöterich

Baustellenlogistik für Bauträger

    • Zufahrten, Baustraßen, Kranstell- und Containerflächen
    • Baumschutzzäune nach DIN 18920 / R SBB für Erhaltbäume
    • Abstimmung mit Ihrer Bauleitung und dem Bauzeitenplan
    • Besenreine Übergabe mit Fotodoku und Nachweisordner

Rufen Sie uns jetzt an: 01523 38 26 228
Wir beraten Sie gerne persönlich.

Faire und transparente Preise.

Was eine Baufeldräumung kostet, hängt nicht von der Fläche allein ab, sondern von Bewuchs, Baumanzahl, Zugänglichkeit und Entsorgungsmenge.

Bei uns erhalten Sie:

✔Kostenfreie Vor-Ort-Besichtigung

✔Schriftliches Festpreisangebot in 48 Stunden

✔Positionsscharf und LV-fähig

✔Keine Nachträge für Wurzelwerk und Entsorgung

Faire und transparente Preise.

Was eine Baufeldräumung kostet, hängt nicht von der Fläche allein ab, sondern von Bewuchs, Baumanzahl, Zugänglichkeit und Entsorgungsmenge.

Bei uns erhalten Sie:

✔Kostenfreie Vor-Ort-Besichtigung

✔Schriftliches Festpreisangebot in 48 Stunden

✔Positionsscharf und LV-fähig

✔Keine Nachträge für Wurzelwerk und Entsorgung

Schicken Sie uns Lageplan, Flurstück oder ein paar Fotos. Wir sagen Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, was für Ihre Fläche rechtlich gilt — und nach dem Ortstermin, was es kostet.

Bäume × Höhe  +  Stubben × Durchmesser  +  Tonnen × Entsorgungsklasse  +  Maschinenstunden

Wir arbeiten für:

Bauträger & Projektentwickler

Bauunternehmen & Generalunternehmer

Städte, Gemeinden & öffentliche Auftraggeber

Architekten & Planungsbüros

Private Bauherren mit größerem Grundstück

 

Befahrbares Baufeld statt halber Arbeit

Bewuchs, Stubben und Material sind weg — wir übergeben besenrein und mit Fotodokumentation

Auch schwierige Flächen & enge Stellen

Grenzbebauung, Hanglage, Kranzwang, verwilderte Brachen — wir lassen Sie nicht im Stich

Genehmigung & Artenschutz übernehmen wir

Fällantrag, Habitatbaumkontrolle, Entsorgungsnachweise — Sie bekommen den fertigen Nachweisordner

Vollversichert & risikofrei

10 Mio. € Betriebshaftpflicht, Nachweis liegt dem Angebot bei

Ortstermin in 2 Werktagen, Angebot in 48 Stunden

damit Ihr Bauzeitenplan hält — auch kurzfristig vor dem Fällfenster-Ende

Haben Sie fragen zu unseren Baum-Dienstleistungen?

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1.Was gehört alles zu einer Baufeldräumung?

Alles, was zwischen dem Ist-Zustand der Fläche und dem befahrbaren Baufeld liegt. Also: Entbuschung und Forstmulchen, Baumfällung, Stubben- und Wurzelentfernung, Häckseln, Abtransport und Entsorgung — häufig dazu Oberbodenabtrag, Nivellierung, Zufahrten und Kranstellflächen. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich das Genehmigungsverfahren, die Artenschutzprüfung und die Ausgleichspflanzungen.

2.Was kostet eine Baufeldräumung?

Das hängt weniger von der Fläche ab als von dem, was auf ihr steht. Größenordnungen aus der Praxis: Ein Einzelbaugrundstück von rund 440 m² liegt bei etwa 7.000 € netto, eine Bauträgerfläche von 4.000 m² mit 18 Bäumen bei rund 27.000 € netto.

Kleine Flächen kosten pro Quadratmeter deutlich mehr, weil Anfahrt, Rüstzeiten und Mindestansätze unabhängig von der Größe anfallen. Eine belastbare Zahl bekommen Sie nach dem Ortstermin — als Festpreis, ohne Nachträge für Wurzelwerk und Entsorgung.

3. Wann darf gerodet und gefällt werden?

Auf einem Baufeld praktisch nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. § 39 Abs. 5 BNatSchG verbietet vom 1. März bis 30. September, Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Einzelne Bundesländer dürfen den Zeitraum erweitern oder verschieben. Unabhängig davon gelten Artenschutz und kommunale Baumschutzsatzung ganzjährig — „ab Oktober darf alles gefällt werden“ stimmt also nicht.

4. Ich habe eine Baugenehmigung – darf ich dann jederzeit roden?

Nein. Das Verbot gilt auch auf Baugrundstücken mit erteilter Baugenehmigung. Die Ausnahme für Bauvorhaben greift nur, wenn geringfügiger Gehölzbewuchs beseitigt werden muss — ein Baufeld mit größerem Baumbestand fällt nicht darunter.

Auch eine Befreiung hilft in aller Regel nicht weiter: Eine bloße zeitliche Verzögerung des Bauvorhabens ist ausdrücklich kein Befreiungsgrund, ebenso wenig Finanzierungsfristen. Deshalb ist die frühe Planung der einzige verlässliche Weg.

5. Brauche ich eine Fällgenehmigung?

Meist ja — und zwar aus zwei unabhängigen Richtungen: aus der kommunalen Baumschutzsatzung (typische Schutzschwelle 60–80 cm Stammumfang, ganzjährig) und aus dem Bundesnaturschutzgesetz. Dazu kommen Sonderfälle wie Schutzgebiete oder Flächen, die rechtlich Wald sind.

Wir prüfen das in der kostenlosen Voranfrage und stellen den Antrag für Sie. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Kommune bei ein bis vier Wochen.

6. Wie lange dauert eine Baufeldräumung?

Die Ausführung selbst dauert von einem Tag bei einem Einzelgrundstück bis zu mehreren Wochen bei großen Flächen.

Entscheidend für Ihren Terminplan ist aber meist nicht die Ausführung, sondern der Vorlauf: Fällantrag ein bis vier Wochen, Artenschutzprüfung ein bis drei Wochen, eine Waldumwandlungsgenehmigung mehrere Monate. Rechnen Sie deshalb vom Baubeginn rückwärts, nicht vom heutigen Tag vorwärts.

7. Was passiert mit dem Holz und dem Material?

Wir häckseln so viel wie möglich vor Ort — das reduziert die abgefahrene Masse und damit Ihre Entsorgungskosten spürbar. Der Rest wird nach AVV-Schlüsseln getrennt abgefahren und verwertet.

Sie bekommen Wiegescheine und Entsorgerbescheinigung für Ihre Bauakte. Bei invasiven Arten wie dem Japanischen Staudenknöterich läuft die Entsorgung getrennt und dokumentiert, inklusive Maschinenreinigung vor Verlassen der Baustelle.

8. Wie schnell könnt ihr anfangen?

Rückruf innerhalb von zwei Stunden, Ortstermin innerhalb von drei Werktagen, schriftliches Festpreisangebot 48 Stunden später.

Der Ausführungstermin hängt von der Genehmigungslage und der Saison ab. Zwischen Oktober und Februar ist der Kalender in dieser Branche erfahrungsgemäß schnell voll — eine frühe Anfrage sichert Ihnen den Slot.